Allgemeine Geschäftsbedingungen


Nebenkosten

Evtl. erforderliche Nebenkosten (Plankopien, Fotokopien, Druckunterlagen und Unteraufträge, z. B. an
Architekten, Ingenieure, Grafiker u. a.) werden auf Nachweis abgerechnet.
Telekommunikationskosten, Sekretariatsarbeiten und Kopierkosten bis zur 5fachen Ausfertigung des
Beratungsberichts sind im üblichen Umfang im Honorar enthalten. Für darüberhinausgehende
Aufgaben sind im Einzelfall Sondervereinbarungen zu treffen.

Tagegelder
Spesen/Tagesspesen werden auf Nachweis bzw. gemäß den jeweils gültigen steuerlichen Richtlinien,
in Rechnung gestellt.

Übernachtungen

Werden Übernachtungen im Betrieb gewährt, so entfällt eine Berechnung von Übernachtungskosten.
In anderen Fällen werden die tatsächlichen Übernachtungskosten gemäß Einzelnachweis in Rechnung
gestellt.

Fahrtkosten
Die tatsächlichen Fahrtkosten zum Beratungsort sind vom Auftraggeber zu ersetzten. Dies umfasst bei
Nutzung eines PKW je gefahrenem Kilometer € 0,80 bei Nutzung der Bahn die Ticketkosten für ein 1.
Klasse Ticket, bei Nutzung eines Flugzeuges die für ein Ticket der EconomyClass, sowie etwaige
Transportkosten (Taxi, Mietwagen etc.)Für die Bemessung der Fahrtkosten wird die kürzeste
Entfernung zwischen dem Unternehmenssitz des Beraters und dem Beratungsort zu Grunde gelegt.
Das Reisemittel wird in Abhängigkeit von der Reisedauer und dem tatsächlichen wirtschaftlichen
Aufwand gewählt. Die hierbei für eine Bahn und Flugreise, sowie den Transfer entstehenden Kosten
werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Nichtabnahme und Stornierung
Bei Nichtabnahme von vertraglich vereinbarten Leistungen hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf
Schadensersatz. Das Beratungsunternehmen berechnet für den entstandenen Zeitaufwand € 100 pro
Stunde und die entstandenen Reisekosten gemäß den genannten Sätzen zuzüglich Mehrwertsteuer.
Bei Nichtabnahme entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

Werden Seminarveranstaltungen vom Auftraggeber storniert, so treten folgende Stornoregelungen in
Kraft. Bis 28 Tage vor Seminartermin, kann das Seminar kostenfrei storniert werden. Bei späteren
Stornierungen 80% des Honorars. Angefallenen Reisekosten oder Auslagen sind ebenfalls zu ersetzen.
Der Auftragnehmer wird hierzu jeweils einen Einzelnachweis erbringen.

Beanstandungen
Eventuelle Beanstandungen des Auftraggebers sind innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der
Beratung gegenüber dem Beratungsunternehmen schriftlich vorzubringen. Der Auftraggeber kann auf
Grund eigener Forderungen gegenüber dem Beraterhonorar weder ein Zurückbehaltungsrecht geltend
machen, noch mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen sind gerichtlich
anerkannt oder zwischen den Parteien unstreitig.

Verschwiegenheitspflicht
Das Beratungsunternehmen ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die zur Kenntnis genommenen
Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers, an vom Auftragnehmer
zu benennenden Personen, Institutionen (z. B. Banken o. ä.) im vereinbarten Umfang weitergegeben
werden (Benennung von Referenzen).

Unterauftragnehmer
Für die Arbeit von Unterauftragsnehmern übernehmen wir keine Haftung. Die Berater vermitteln nur
einen Kontakt und sind, bei Bedarf, bei den Verhandlungen behilflich. Mit den Unterauftragsnehmern
wird ein gesonderter Vertrag geschlossen. Somit gelten im Leistungsbereich des
Unterauftragsnehmers dessen allgemeine Geschäftsbedingungen.

Haftungsausschlussklausel
Die vom Beratungsunternehmen verarbeiteten Daten, Informationen und Empfehlungen beruhen auf
den zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünften und werden ohne Gewähr
abgegeben. Die Beratungen werden nach bestem Wissen und Gewissen, unabhängig und frei von
Geschäftsinteressen Dritter, durchgeführt.

Rechtsansprüche gegenüber dem Berater, dem Beratungsunternehmen können daraus nicht
abgeleitet werden. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon
ausgenommen ist die Haftung für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, für die gesetzlichen
Haftungsregeln uneingeschränkt gelten.

Gerichtsstand/Nebenabsprachen
Als Gerichtsstand wird Tettnang vereinbart. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz
oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen
Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare
Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der niedrigen Bestimmung möglichst nahekommt. Das
gleiche gilt für den Fall einer Vertragslücke.

Stand Mai 2023

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